Ein respektvoller, offener und fairer Umgang mit allen Menschen hat Tradition bei BRINKMANN PUMPS. Wir bekennen uns zur Einhaltung der Menschenrechte, achten die Würde des Einzelnen und wahren insbesondere die Rechte von Kindern. Der Knappheit natürlicher Ressourcen und der daraus resultierenden gesellschaftlichen Verantwortung tragen wir mit unserem Handeln tagtäglich Rechnung.
Integres Verhalten ist für BRINKMANN weit mehr als seine Selbstverständlichkeit. Rechtmäßiges Handeln erachten wir als richtig und unterstützen Maßnahmen, die diese Integrität sichern. Unser Verhaltenskodex bringt diese Haltung zum Ausdruck. Er bestimmt Verhaltensmaßstäbe, formuliert einen Leitfaden zur Entscheidungsfindung und bildet die Basis für dezidiertere Regeln und Handlungsanweisungen.
Der Verhaltenskodex gibt Orientierung und leistet Unterstützung bei der Arbeit. Er gilt ausnahmslos für alle Mitarbeiter1. Compliance-relevante Regelungen finden sich in allen Bereichen des Unternehmens. Verstöße gegen die Einhaltung unseres Verhaltenskodex werden an einen Compliance-Beauftragten gemeldet. Je nach Schwere können Zuwiderhandlungen gegen den Verhaltenskodex zu arbeits- und zivilrechtlichen Konsequenzen führen.
Wir sind überzeugt: Compliance ist eine internationale Anforderung. Entsprechend unseres Hauptsitzes gilt für uns vorrangig deutsches Recht. An jedem unserer internationalen Standorte befolgen wir die national gültigen rechtlichen Bestimmungen. Soweit sie mit den Grundsätzen und Regeln unseres Verhaltenskodex vereinbar sind, berücksichtigen wir bei unserem Verhalten die jeweiligen kulturellen Gepflogenheiten vor Ort.
1 Die vorliegende Richtlinie verzichtet zur besseren Lesbarkeit auf eine gendergerechte Schreibweise. Dennoch wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Brinkmann die Gleichbehandlung von Frauen, Männern und darüber hinaus gehender Geschlechter Teil der Firmenphilosophie und dieser Richtlinie ist.
Bei BRINKMANN zählt jeder einzelne Mitarbeiter. Wir gehen respektvoll, menschlich, offen und fair miteinander um. Über alle Ebenen arbeiten wir konstruktiv und vertrauensvoll zusammen. Gemeinsam schaffen wir Werte für Kunden, Anteilseigner und Mitarbeiter. Der Schutz der Umwelt ist uns ein wichtiges Anliegen.
Das Setzen und Erreichen ehrgeiziger Ziele ebnet uns den Weg zu wirtschaftlichen Erfolgen. Probleme sprechen wir offen an, um tragfähige Lösungen zu finden. Eine positive Fehlerkultur hilft uns, zukünftige Fehler zu vermeiden. Unternehmensweit streben wir ständig nach exzellenten Ergebnissen. Dabei stellen wir höchste Anforderungen an die Qualität unserer Produkte und Lösungen.
Gute Führung definiert die ethische Dimension des Verhaltens und bildet unser Leitmotiv ab. Verantwortlich und vorbildlich – so verhalten sich unsere Führungskräfte. Sie ermöglichen Freiräume und geben Orientierung. Als Unternehmen unterstützen wir unsere Mitarbeiter bei der persönlichen und beruflichen Entwicklung – und fördern die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Gegenseitiges Vertrauen erachten wir als Grundlage für erfolgreiche Geschäfte. Rechtssicherheit und Eindeutigkeit mit unseren Partnern erzielen wir mithilfe schriftlicher Vereinbarungen. Dort werden sämtliche Vertragsbestandteile – auch veränderliche – schriftlich fixiert und auf Wirksamkeit oder Risiken geprüft.
Unsere Mitarbeiter sind verpflichtet, sich an die Regeln eines fairen Wettbewerbs zu halten. Kunden überzeugen wir mit unseren Qualitätsprodukten und einem guten Verhältnis von Preis und Leistung. Verstöße gegen diese Regeln können empfindliche Strafen und Geldbußen nach sich ziehen – für das Unternehmen und die beteiligten Personen.
Wir treffen keine Absprachen mit unseren Wettbewerbern, die den Wettbewerb beeinflussen oder verzerren. Dies betrifft insbesondere folgende Bereiche:
Bei der Ein- und Ausfuhr von Waren, Dienstleistungen, Hard-/Software und Technologie (auch per E-Mail) achten unsere Mitarbeiter auf die Einhaltung aller Vorschriften und Regeln wie z. B.
Als Unternehmen unterstützen wir nationale und internationale Bemühungen, die dazu beitragen, Korruption zu verhindern. Korruption und Bestechung werden von BRINKMANN nicht geduldet. Gleiches gilt für die Gewährung von Vorteilen. Wir pflegen gute Kontakte zu unseren Partnern. Bei Aufmerksamkeiten oder Einladungen darf nicht der Eindruck erweckt werden, dass eine Gegenleistung erwartet wird. Das gilt im Besonderen im Zusammenhang mit Vertragsabschlüssen.
Wir achten streng darauf, Entscheidungen von Amtsträgern nicht auf unrechtmäßige oder unlautere Weise zu beeinflussen. Dazu befolgen wir alle Gesetze und Bestimmungen und verhalten uns transparent, ehrlich und rechtschaffen. Unseren Mitarbeitern ist es untersagt, Amtsträgern Vorteile anzubieten, zu versprechen oder zu gewähren. Von Geschenken und Einladungen sehen wir ab.
Mitarbeiter von BRINKMANN dürfen ihre Funktion oder ihre Position im Unternehmen nicht nutzen, um sich persönliche Vorteile zu verschaffen. Ihnen ist verboten, Vorteile zu fordern oder anzunehmen sowie den Geschäftspartner in unlauterer Weise zu bevorzugen. Bei Einladungen zum Essen oder zu Veranstaltungen sind landesspezifische Wertgrenzen zu beachten.
Spenden und Sponsoring-Vereinbarungen sind Angelegenheiten der Geschäftsleitung. BRINKMANN leistet Geld- und Sachspenden für Bildung, Wissenschaft, Sport sowie Kunst und Kultur. Spenden an Einzelpersonen oder politische Organisationen sind ausgeschlossen. Im Rahmen von Sponsoring kann BRINKMANN Geld oder Sachwerte bereitstellen. Im Gegenzug wird das Unternehmen beworben. Sponsorings werden schriftlich vereinbart. Sie stehen außerdem in einem angemessenen Verhältnis von Zuwendung und Gegenwert.
Zur Anbahnung, Vermittlung und Abwicklung nationaler und internationaler Geschäfte setzt BRINKMANN Berater und Vermittler ein. Diese sind verpflichtet, alle gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Zur Vermeidung illegaler Geschäftspraktiken treffen wir folgende Vorsichtsmaßnahmen:
Für Lieferanten gilt ein modifizierter Auszug des Verhaltenskodex. Eine vertragliche Verpflichtung zur Einhaltung ist obligatorisch. Eckpunkte der Vereinbarung sind:
BRINKMANN setzt sich dafür ein, Interessenkonflikte schon im Ansatz zu erkennen und zu vermeiden. Geschäftliche Entscheidungen durch Mitarbeiter sind grundsätzlich im besten Interesse des Unternehmens zu treffen. Sachverhalte, die zu einem Interessenskonflikt führen könnten, sind dem Vorgesetzten mitzuteilen. Auch der Anschein solcher Konflikte ist zu vermeiden. Transparenz ist der wirksamste Schutz vor Interessenskonflikten. In Zweifelfällen können sich Mitarbeiter an den Compliance-Beauftragten wenden.
Mitarbeitern sind grundsätzlich keine Aktivitäten gestattet, die mit BRINKMANN konkurrieren. Das gilt auch für eine Beteiligung an Drittunternehmen. Nebentätigkeiten gegen Entgelt müssen den Personalverantwortlichen vorab mitgeteilt werden. Gesellschaftliches, politisches und soziales Engagement der Mitarbeiter unterstützt BRINKMANN ausdrücklich. Entsprechende Tätigkeiten – nebenerwerblich oder ehrenamtlich – müssen aber mit den vertraglichen Verpflichtungen vollständig vereinbar sein.
Alle relevanten geschäftlichen Transaktionen wie die Unterzeichnung von Verträgen oder die Freigabe von Zahlungen erfolgen nach dem Vier-Augen-Prinzip, um dem Missbrauch von Befugnissen vorzubeugen. Dokumentationen und Finanzberichterstattungen müssen den gesetzlichen Rechnungslegungspflichten und vertraglichen Berichtspflichten vollständig genügen. Die Verschleierung von Verlusten oder Budgetüberschreitungen zieht ebenso strafrechtlich Konsequenzen nach sich wie Manipulationen des Rechnungswesens. Dokumente (Daten, Prüfbescheinigungen etc.), die für die Finanzberichterstattung und die Erfüllung von Offenlegungspflichten notwendig sind, werden so aufbewahrt, dass der Zugriff jederzeit möglich ist.
Zur Vermeidung von Steuerhinterziehung, Korruption, Betrug, Untreue oder Geldwäsche erfolgt der Zahlungsverkehr bei BRINKMANN ausschließlich bargeldlos. Ungewöhnliche oder auffällige Zahlungen müssen dem Compliance-Beauftragten gemeldet werden.
Hinsichtlich der Aufbewahrung von Unterlagen und Daten erfüllt BRINKMANN alle geforderten rechtlichen oder behördlichen Bestimmungen. Verantwortlich für die in ihre Zuständigkeit fallenden Unterlagen sind die jeweiligen Bereiche des Unternehmens. In enger Zusammenarbeit mit der IT-Abteilung zeichnen diese Bereiche verantwortlich, dass elektronische Daten und Unterlagen während des gesamten Aufbewahrungszeitraums lesbar bleiben. Im Anschluss an den Aufbewahrungszeitraum werden nicht benötigte Unterlagen unter Wahrung des Datenschutzes vernichtet.
Sichere IT-Systeme sind ein Grundpfeiler unserer Unternehmenserfolge. Die IT-Sicherheit bei Brinkmann umfasst den Schutz und die Sicherheit von Informationen und Daten, die Ressourcen im Informationsverbund und die Mitarbeiter. Durch den Einsatz allgemein anerkannter und geprüfter Maßnahmen erreichen wir unsere Sicherheitsziele. Diese werden individuell auf unsere Systeme abgestimmt. Sie schützen vor unbefugtem Zugang und verhindern, dass vertrauliche Daten bekannt werden, Daten verloren gehen oder zerstört werden. BRINKMANN achtet die Vorschriften für den Umgang mit persönlichen Daten und die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Geschäftliche Informationen sind vertraulich. Vor diesem Hintergrund sind alle Mitarbeiter in Bezug auf interne vertrauliche und geschützte Informationen zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Verschwiegenheitspflicht besteht über das Arbeitsverhältnis hinaus und gilt auch für Informationen im Zusammenhang mit Lieferanten, Kunden, Mitarbeitern, Vertretern, Beratern und anderen Dritten. Auch innerhalb des Unternehmens dürfen sensible Informationen nur dann weitergegeben werden, wenn sie für dienstliche Tätigkeiten benötigt werden. Darüber hinaus ist es allen Beschäftigten untersagt, sich unbefugt Geheimnisse von Dritten zu verschaffen – oder diese zu nutzen.
Unsere Außendarstellung steht im Einklang mit unserer Unternehmenskultur und ist gekennzeichnet von einem offenen, ehrlichen, respektvollen und glaubwürdigen Umgang. Entsprechendes gilt für unsere gesamte Kommunikation – intern und extern. Der gute Kommunikationsstil liegt in der Verantwortung jedes einzelnen Mitarbeiters. Kontakte zu Medien müssen mit der zuständigen Stelle genehmigt werden. Ohne Abstimmung dürfen unsere Mitarbeiter weder Erklärungen abgeben noch Informationen über BRINKMANN herausgeben.
Umweltschutz ist für BRINKMANN ein Unternehmensziel – und die Aufgabe jedes einzelnen Mitarbeiters. Mit einem nachhaltigen Energiemanagement leisten wir einen umfassenden Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels, übernehmen Verantwortung für die Umwelt und künftige Generationen. Unsere Produkte, Investitionen, Herstellungsprozesse und Arbeitsbedingungen sind an den Prinzipien der Nachhaltigkeit ausgerichtet. Mitarbeiter fordern wir auf, aktiv an der Verbesserung unserer Umweltmaßnahmen mitzuwirken.
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz werden in allen Bereichen des Unternehmens durch Gesetze, Vorschriften und interne Anweisungen geregelt. Diese sind unbedingt einzuhalten. Die Mitarbeiter sind zu ständiger Aufmerksamkeit verpflichtet und aufgefordert, vorausschauend auf mögliche Gefahren zu achten, um die Arbeitsbedingungen sicherer zu machen.
Die Compliance-Organisation bei BRINKMANN wird zentral durch einen Compliance-Beauftragten wahrgenommen. Je nach Erfordernis werden für die einzelnen Unternehmensbereiche, Standorte und Tochtergesellschaften Compliance-Ansprechpartner benannt. Das Thema Compliance liegt auch in der Verantwortung jedes einzelnen Mitarbeiters. Führungskräfte haben die Aufgabe, in ihren Bereichen die Voraussetzungen zu schaffen, damit folgende Compliance-Aufgaben erfüllt werden: